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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04   

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LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04 (https://dejure.org/2006,17862)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - L 21 RA 9/04 (https://dejure.org/2006,17862)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - L 21 RA 9/04 (https://dejure.org/2006,17862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Zeitraums als Zeit der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben - AVItech - (Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 zum Anspruchs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme getroffenen Entscheidungen der DDR ist bundesrechtlich nicht erlaubt, auch soweit sie in sich willkürlich sein sollten, da der Einigungsvertrag grundsätzlich nur die Übernahme zum 03. Oktober 1990 bestehender Versorgungsansprüche und -anwartschaften von Einbezogenen in das Bundesrecht versprochen und Neueinbeziehungen ausdrücklich verboten hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).

    Die Versorgungsordnung begrenzte den Anwendungsbereich auf volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8750 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Notwendige Voraussetzung für die Einbeziehung in das Versorgungssystem AVItech war die Beschäftigung in einem Produktionsbetrieb (BSG, Urteil vom 10. April 2002, B 4 RA 10/02 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 11).

    § 1 Abs. 2 der 2. DB enthält damit eine Klarstellung, dass der volkseigene Betrieb ein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie und des Bauwesens gewesen sein muss (BSG, Urteil vom 10. April 2002, B 4 RA 10/02 R, a.a.O.).

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Solche Anwartschaften hatten Personen, die am 30. Juni 1990 Inhaber einer Versorgungszusage waren oder eine solche früher gehabt hatten (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG), für die sich dies aus einer einzelvertraglichen Regelung ergab, oder die nach den abstrakt-generellen Regelungen der Versorgungssysteme am 30. Juni 1990 zwingend einzubeziehen waren, weil sie die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Versorgungszusage erfüllten und diese auch nicht von einer Ermessensentscheidung einer dazu berufenen Stelle der DDR abhängig war (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, Az.: B 4 RA 14/03 R, D-spezial 2004, Nr. 8 S. 8 [Kurzwiedergabe], Volltext in juris).

    Hauptzweck muss die industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern bzw. die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen gewesen sein (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03 R, veröffentlicht in juris; Urteil vom 08. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R, veröffentlicht in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 R 35/05

    Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Der Senat hat einen Auszug aus dem Register der volkseigenen Wirtschaft zu dem VEB K und einen Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Neuruppin, Handelsregister, zum Handelsregisterblatt P (U T-T GmbH) sowie die Registerakte des VEB K sowie aus dem beim Senat anhängigen Parallelrechtsstreit zum Az. L 21 R 35/05 die dort eingereichte Aufstellung zum Beschäftigungsaufbau des VEB K 1987 nebst Beschreibung von Produktionsfeldern sowie die Niederschrift über die Vernehmung des Zeugen H vom 04. Juli 2006 beigezogen.

    Auch aus der beigezogenen Aussage des vom Senat in dem Rechtsstreit L 21 R 35/05 gehörten ehemaligen Direktors des VEB K, Herrn H ergibt sich, dass Hauptzweck des Betriebes die - serienmäßige - Instandsetzung von Landmaschinen war, für die auch im Rahmen des Instandsetzungsprozesses Ersatzteile gefertigt werden mussten.

  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Ob nämlich außerhalb des von den Texten der Versorgungsordnungen und der einschlägigen Durchführungsbestimmungen vorgegebenen Rahmens liegende Umstände die Aussicht auf die Erteilung einer Versorgungszusage als berechtigt erscheinen lassen konnten, lässt sich heute mangels einer gesicherten Beurteilungsgrundlage nicht willkürfrei entscheiden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, Az.: B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Wie die Versorgungsordnungen und die Durchführungsbestimmungen durch Stellen der DDR ausgelegt und angewandt wurden, muss insoweit ohne Belang sein, denn anderenfalls bestünde die Möglichkeit einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen (BSG, Urteil vom 24. März 1998,: B 4 RA 27/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; Urteil vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, SGb 1998, S. 526 f. [Kurzwiedergabe], Volltext in juris).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Wie die Versorgungsordnungen und die Durchführungsbestimmungen durch Stellen der DDR ausgelegt und angewandt wurden, muss insoweit ohne Belang sein, denn anderenfalls bestünde die Möglichkeit einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen (BSG, Urteil vom 24. März 1998,: B 4 RA 27/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; Urteil vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, SGb 1998, S. 526 f. [Kurzwiedergabe], Volltext in juris).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Dabei ist die Bedeutung der Texte ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes [GG]) und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Vorschrift des § 5 AAÜG zu bestimmen (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 42/01 R, zitiert nach juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2003 - L 4 RA 48/02

    Feststellung der Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Nach dem in der Versorgungsordnung zum Ausdruck gekommenen Sprachgebrauch der DDR war unter einem volkseigenen Produktionsbetrieb vielmehr nur ein Betrieb zur serienmäßigen Herstellung von erstmalig für den Gebrauch bestimmter Endprodukte verstanden worden (so auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Februar 2003, L 4 RA 48/02, E-LSG RA-135; veröffentlicht in juris), nicht aber ein Betrieb der Instandsetzung oder Reparatur, auch wenn diese zur Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen Konsumgutes und Absatzproduktes führte.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 21 RA 9/04
    Voraussetzung für eine obligatorische Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem sind nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern die Rechtsform des Unternehmens (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 3/02 R, zitiert nach juris, Leitsatz 1 und Gründe in SozR 3-8570 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - L 12 RA 110/04

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz und

    Daraus ergibt sich, dass Reparatur und Instandsetzung nicht als Produktion im versorgungsrechtlichen Sinne angesehen werden kann, selbst wenn sie unter den Bedingungen industrieller Fertigung erfolgte (so im Ergebnis auch Thüringer LSG, Urt. v. 25. September 2006 - L R 206/05; LSG Berlin Brandenburg, Urt. v. 14. September 2006 - L 21 RA 9/04 - LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20. April 2006 L 1 RA 253/03; LSG Brandenburg Urt. v. 15. Mai 2003 - L 1 RA 7/01- ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - L 12 R 6/06

    Instandsetzungswerk Pinnow

    Reparatur und Instandsetzung können deswegen nicht als Produktion im versorgungsrechtlichen Sinne angesehen werden, selbst wenn sie unter den Bedingungen industrieller Fertigung erfolgten (so - jedenfalls im Ergebnis - auch LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8. Mai 2008 - L 21 R 159/05 - Thüringer LSG, Urt. v. 25. September 2006 - L R 206/05 - LSG Berlin Brandenburg, Urt. v. 14. September 2006 - L 21 RA 9/04 - LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20. April 2006 - L 1 RA 253/03 - LSG Brandenburg Urt. v. 15. Mai 2003 - L 1 RA 7/01 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 30 R 1260/06

    Altersversorgung der technischen Intelligenz; AAÜG; Produktionsbetrieb; Stichtag

    Würde im Übrigen entscheidend darauf abgestellt, ob ein Betrieb letztlich im Volkseigentum stand, so hätten mit § 1 Abs. 1 S. 1 der 2. DB insbesondere Vereinigungen volkseigener Betriebe und volkseigene Güter nicht gleichgestellt werden müssen (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2006, L 21 RA 9/04, zit. nach Juris).
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